Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat. Dieser Aufforderung kommen wir hiermit nach und verzichten auf den individuellen schriftlichen Antrag Ihrerseits.
Q Versicherung Service GmbH
Fraunhoferstr. 9-11
85737 Ismaning
Telefon: 089-550648-40
2. Geschäftsführer
Florian Gnan
3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung
Florian Gnan
Die Q Versicherung Service GmbH ist ein national präsentes Unternehmen, welches Versicherungs- und Finanzprodukte an Endverbraucher und selbstständige Makler nach §93 HGB vermittelt.
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben angegebenen Zwecke.
– Durchführung der Beratung von Kunden und Interessenten inklusive Risikoanalyse und Angebotserstellung
– Vermittlung von Versicherungsprodukten (und anderer Finanzdienstleistungsprodukte)
– Erfüllung der Dokumentationspflicht nach GewO, VVG, VersVermVO und anderen gesetzlichen Vorschriften
– Erfüllung der Pflichten aus dem GWG
– Verwaltung der Versicherungsverträge (und anderer Finanzdienstleistungsprodukte)
– Bearbeitung von Schaden- bzw. Leistungsfällen
– interen statistische Auswertungen
– Bewerbung von Versicherungsprodukten (und anderer Finanzdienstleistungsprodukte)
sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind
Kunden- und Interessentendaten – Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Identifikationsdaten (Ausweisnummer, Steuernummer) Daten zu Versicherungsverhältnissen, ggf. Daten von Sachverständigen und Gutachtern, Gesundheitsdaten, Einkommensdaten, Angaben zum beruflichen Werdegang, Ausbildung und Qualifikation, angaben zu Familienverhältnissen und Kindern, Betreuungsinformationen, soweit diese für die Angebotserstellung oder Vertragserfüllung relevant sind.
Daten von Geschädigten oder Zeugen – Namens-, Adress-, Kontaktdaten, Bankverbindungen, Sachverhaltsschilderungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten
Mitarbeiterdaten – (Mitarbeiter, Azubis, Praktikanten, Ruheständler, ehemalige Mitarbeiter, freie Mitarbeiter) Vertrags-, Stamm- und Abrechnungsdaten (Adresse, Gehaltszahlungen, Lohnsteuerdaten, Bankverbindungen, Tätigkeitsbereich, Arbeitszeiterfassung, Zugangskontrolldaten, Terminverwaltung, Kommunikationsdaten, technische Kontrolldaten)
Bewerber – Bewerbungsdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten) Angaben zum beruflichen Werdegang, Ausbildung und Qualifikation, Führungszeugnis
sowie Daten von Versicherern und Dienstleistern – Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Geschäfts- und Vertragsdaten.
Öffentliche Stellen (gesetzliche und private Krankenversicherungen, Träger der Renten- und Unfallversicherung, Finanz- und Aufsichtsbehörden) bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer (insbesondere Versicherungs- und Finanzunternehmen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind) entsprechend §11 BDSG, sowie externe Stellen und interne Abteilungen der Makler GmbH zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.
Handelsrechtliche und finanzwirksame Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften nach zehn Jahren gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben oder eine längere Aufbewahrung aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten (Personalverwaltung, Bewerberdaten, Abmahnungen) berücksichtigt.
Sind Aufbewahrungs- und Löschfristen nicht gesetzlich vorgegeben, so werden Daten gelöscht, wenn die unter Ziff. 4 genannten Zwecke dauerhaft wegfallen.
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.
Eine Übermittlung an Drittstaaten ist unter der in Punkt 4. genannten Zwecke möglich, sofern es sich um eine rechtsmäßige Übermittlung zur Ausübung der genannten Zwecke handelt. Selbstverständlich werden die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung unter §11, §4b oder §4c Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzten Vereinbarungen zweckbindend eingehalten.
Ebenso unter Verwendung der unter Punkt 6 genannten Zwecke.
Bindend hierbei, ist das jeweilige aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuell gültigen Form, oder anderweitige gültige Rechtsvorschriften.
Q Versicherung Service GmbH
Geschäftsführung